Kostenübernahme der Versicherung
Ist man voll-oder teilkaskoversichert, übernimmt die Versicherung bei Schäden am Autoglas im besten Fall sämtliche Kosten.
Dabei kommt es darauf an, ob eine Reparatur der Autoscheibe möglich ist, oder ob die Scheibe ausgetauscht werden muss.
Wir nehmen Ihnen den lästigen Papierkram ab und erledigen sämtliche Formalitäten für Sie.
Nach Reparatur oder Austausch der Windschutzscheibe erstellen wir eine Schadenanzeige und reichen die benötigten Unterlagen bei Ihrer Versicherung ein.
Kostenfreie Reparatur
Bei einem kostenfreien Scheiben-Check prüfen wir, ob der Schaden durch eine Reparatur behoben werden kann. In diesem Fall werden die Kosten in der Regel von Ihrer Voll- oder Teilkaskoversicherung komplett übernommen.
Je früher Sie den Schaden in der Windschutzscheibe bei uns prüfen lassen, desto größer ist die Chance, dass dieser noch repariert werden kann.
Geringe Selbstbeteiligung bei Austausch
Wenn keine Reparatur mehr möglich ist, tauschen wir das Autoglas innerhalb kürzester Zeit für Sie aus.
Bei einer Voll- oder Teilkaskoversicherung fällt dabei lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung für Sie an. Eine Höherstufung des Schadenfreiheitsrabatts wird nicht vorgenommen.
Kosten für Selbstzahler
Sollte für das Auto keine Teil-oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen sein, müssen die Kosten für den Autoglas-Schaden selbst übernommen werden.
Sie werden in diesem Fall ein faires und individuelles Angebot von uns erhalten.
Die anfallenden Kosten variieren je nach Schadenart und Fahrzeugtyp.